Feuerbestattung - Bestattungen Merten

Erfahren Sie mehr über Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung beinhaltet die Verbrennung des Leichnams in einem dafür vorgesehenen Krematorium. Die Überreste der Asche werden in einem Urnengefäß in einer Grabstätte, entweder in ein Familiengrab oder in ein besonderes Urnengrab auf einem Friedhof beigesetzt. Voraussetzung für die Einäscherung ist eine schriftliche Erklärung, entweder vom Verstorbenen selbst oder vom nächsten Angehörigen, in der bestätigt wird, dass die Feuerbestattung dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Nach der Einäscherung für eine klassische Feuerbestattung ist auch die Seebestattung eine alternavive Bestattungsform. Diese erfordert eine erweiterte schriftliche Erkärung die den Wunsch des Verstorbenen, nach einer Bestattung auf See, ausdrückt. Eine weitere Bestattunsart nach der Kremation ist die Beisetzung in einem Kolumbarium auf dem Friehof. Auch die Verstreuung auf einem Aschestreufeld ist auf einigen Friedhöfen möglich. Hierfür muss der Verstorbene zu lebzeiten seine Verstreuung verfügt haben, die Bekundung der Angehörigen reicht nicht aus.

Die Trauerfeier kann sowohl mit Sarg und anschließender Verbrennung als auch mit der Urne vor der Beisetzung stattfinden. In seltenen Fällen werden zwei Trauerfeiern gewünscht, einmal mit Sarg und später mit der Urne vor der Beisetzung. Weitere Gestalltungsmöglichkeiten der Trauerefeier stellt Ihnen Bestattungen Merten in Solingen gerne in einem persönlichen Beratungsgespäch vor.

Als Bestatter sind wir Ihr Anprechpartner um Ihnen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen.

Noch ein paar Informationen für Interessierte:

Unter Feuerbestattung oder Brandbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung, früher Leichenverbrennung, versteht man die Veraschung einer Leiche. In vielen Ländern wird dieser Vorgang in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die für die Beisetzung gewöhnlich in einer Bestattungsurne eingesetzt ist. Zur eindeutigen Identifizierung der Asche wird bei der Verbrennung ein Stein mit den Daten des Verstorbenen beigelegt.

Die Feuerbestattung ist der Naturbestattung / Erdbestattung rechtlich gleichgestellt.

Je nach den bestehenden Vorschriften müssen bereits vor der Kremierung Herzschrittmacher und medizinische Hilfsmittel aus dem Körper entfernt werden, wegen der Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung könnten Batterien den Ofen schädigen. Es können auch Vorschriften zur Vorbehandlung wegen radioaktiver Belastung des Leichnams bestehen.

Kontrovers diskutiert wird auch der „Bestattungstourismus“. Von Deutschland aus werden durch den bestehenden Preisdruck zunehmend Krematorien in Nachbarländern, insbesondere Tschechien, genutzt. Dort sind zudem Bestattungsarten möglich, die nach deutscher Gesetzgebung untersagt sind.

In Deutschland ist die Zahl der Feuerbestattungen stetig gestiegen. Sie haben einen Anteil von ca. 60 % aller Bestattungsarten. Als Ursachen für den gestiegenen Feuerbestattungsanteil gelten vorrangig die niedrigeren Gebührensätze auf Friedhöfen, denen jedoch die Kosten der Einäscherung gegenüberstehen. Weiterhin spielen neben der besseren Handhabbarkeit vermeintlich ästhetische und hygienische und Erwägungen eine Rolle.